Krankheiten

Wie auch bei anderen Hunderassen ist auch leider der Aussie nicht frei von Erbkrankheiten. Die Bekanntesten habe ich unten aufgeführt. 

 

HD (Hüftgelenksdysplasie)

HD ist eine Skeletterkrankung (Deformation des Hüftgelenkes). Der Oberschenkelkopf, die Hüftgelenkpfanne oder von beiden Knochenteilen veränderen sich und passen nicht mehr ordnungsgemäß ineinander. Dadurch findet der Oberschenkelkopf nicht mehr genügend Halt und reizt hierbei durch abnorme Beweglichkeit die schmerzregistrierenden Nervenfasern der Knochenhaut des Pfannenrandes. 

 

Eine beginnende HD äußert sich in zunehmenden Schmerzen bei Spaziergängen und sonstigen Bewegungen. Der Hund will nicht mehr laufen, setzt sich öfter hin, schreit gelegentlich bei Bewegungen und zeigt einen instabilen Gang. 

 

HD-Schweregrade

 A  HD-Frei In jeder Hinsicht unauffällige Gelenke, Norberg-Winkel 105° oder mehr. Manchmal noch A1 wenn der Pfannenrand den Oberschenkelknochen noch weiter umgreift.  25 % 
B HD-Verdacht Schenkelkopf oder Pfannendach sind leicht ungleichmäßig und der Norberg-Winkel beträgt 105° (oder mehr), oder Norberg-Winkel kleiner als 105° aber gleichförmiger Schenkelkopf und Pfannendach.  33 % 
C Leichte HD Oberschenkelkopf und Gelenkpfanne sind ungleichmäßig, Norberg-Winkel 100° oder kleiner. Eventuell leichte arthrotische Veränderungen.  27 % 
D Mittlere HD Oberschenkelkopf und Gelenkpfanne sind deutlich ungleichmäßig mit Teilverrenkungen. Norberg-Winkel größer 90°. Es kommt zu arthrotischen Veränderungen und/oder Veränderungen des Pfannenrandes.  11 % 
E Schwere HD Auffällige Veränderungen an den Hüftgelenken (beispielsweise Teilverrenkungen), Norberg-Winkel unter 90°, der Pfannenrand ist deutlich abgeflacht. Es kommt zu verschiedenen arthrotischen Veränderungen.  4 % 

Die Grade A-D werde noch in A1 und A2, B1 und B2, C1 und C2 sowie D1 und D2 aufgeteilt. 

 

ED (Ellenbogendysplasie)

Sie beinhaltet mehrere wachstumsbedingte Erkrankungen des Ellenbogengelenkes und führt zu einer leichten bis schweren Lahmheit und zur Ellenbogenarthrose. Eine ED beginnt mit einer schmerzhaften Veränderung des Gelenks und der gelenkbildenden Knochenteile mit Lahmheit . Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Meistens zeigt sie sich morgens oder nach Ruhephasen mit Steifheit. 

 

Schweregrad Kriterien
Grad 0: Normal keine Osteophyten oder Sklerose
Grad I: Milde Arthrose Osteophyten kleiner als 2 mm oder Sklerose der Gelenkfläche (Incisura trochlearis) der Elle
Grad II: Moderate Arthrose Osteophyten zwischen 2 und 5 mm groß
Grad III: Schwere Arthrose Osteophyten größer als 5 mm

 

MDR1-Gendefekt (Ivermectin-Überempfindlichkeit)

Ivermectin ist ein normalerweise sicher anzuwendendes Antiparasitikum (Entwurmungsmittel), das bei einer intakten Blut-Hirn-Schranke nicht ins Gehirngewebe übergehen kann. Bei MDR1 betroffenen Tieren kommt es jedoch zu gravierenden neurotoxischen Effekten. Klinische Symptome betroffener Tiere können von Bewegungs-und Koordinationsstörungen, Desorientiertheit, Erbrechen und Zittern bis hin zu komatösen Zuständen reichen. 

 

Progressive Retina Atrophie (prcd-PRA)

Die progressive Retinaatrophie (PRA) ist eine Augenerkrankung, die zu einer Degeneration der Netzhaut (Retina) zur Erblindung führt. Bei der prcd-PRA zuerst die Stäbchenzellen ihre normale Funktion, dies führt zu fortschreitender Nachtblindheit und einem Verlust der Anpassung des Sehvermögens. Im späteren Stadium werden auch die Zapfenzellen zerstört, so dass es schließlich zur völligen Erblindung des Hundes kommt. Die klinischen Symptome treten in der Regel schon in der frühen Jugend auf, in den verschiedenen Hunderassen allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. 

 

Hereditäre Katarakt (HSF4)

Als Katarakt wird eine Trübung der Augenlinse bezeichnet, die aufgrund der sichtbaren gräulichen Verfärbung im fortgeschrittenen Stadiaum auch als "grauer Star" bekannt ist. Die Hereditäre Katarakt (HC) beim Australian Shepherd ist eine erbliche Form der Katarakt aufgrund einer Mutation im HSF4 Gen, die als Hochrisikofaktor angesehen werden kann. Die ersten Symptome treten häufig, aber nicht ausschließlich, in jungen Jahren auf. 

 

Degenerative Meyelopathie (DM)

Die canine degenerative Myelopathie (DM) ist eine schwere neurodegenerative Erkrankung mit spätem Beginn ungefähr ab dem 8. Lebensjahr. Die Erkrankung ist durch eine Degeneration der Nerven im Brust-und Lendenteil des Rückenmarks gekennzeichnet, was eine progressive Ataxie und Parese verursacht.  Man beobachtet die ersten klinischen Anzeichen in der Hinterhand in Form von unkoordinierten Bewegungen, einer gestörten Eigenwahrnehmung und gestörter Reflexe. Wenn die Erkrankung weiter fortschreitet, weitet sie sich auf die vorderen Gliedmaßen aus. Als Risikofaktor für die Entwicklung einer DM wurde eine Mutation im Exon 2 des SOD1-Gens bei vielen Rassen nachgewiesen. 

 

Collie Eye Anomalie (CEA)

Bei der CEA handelt es sich um eine Erbkrankheit, bei der es zu Veränderungen an der Netzhaut des Auges kommt. CEA kann in verschiedenen Schweregraden ausgeprägt sein. In manchen Fällen sind die Veränderungen der Netzhaut nur gering, die Krankheit verläuft unbemerkt. 

Es kann auch zur Ausbildung sogenannter Kolobome kommen, hierbei handelt es sich um Ausbuchtungen der Netzhaut im Bereich des Sehnervenkopfes. Nur wenn das Kolobom große Teile der Netzhaut einnimmt, kann die Sehkraft beeinträchtigt werden. Bei der schlimmsten Form der CEA kommt es durch Blutgefäß-Veränderung zu Blutungen an der Netzhaut. Dies kann eine Netzhautablösung zur Folge haben, was zur Erblindung des Hundes führt.
Der Schweregrad der Erkrankung verändert sich bei der CEA im Laufe des Lebens nicht, ein betroffener Hund erblindet also nicht erst im Alter. Die mildeste Form der CEA, die sogenannte CRH (chorioretinale Hypoplasie) ist beim Welpen nur bis zu einem Alter von ca. 9 Wochen erkennbar, danach wird sie durch Pigment-Einlagerung überdeckt. Hunde, deren CEA-Erkrankung im Alter nicht mehr festgestellt werden kann, nennt man "Go-Normals".
Die für die CEA verantwortliche Mutation wurde von der Arbeitsgruppe von Elaine A. Ostrander an der University von Pennsylvania, USA veröffentlicht. Sequenzstudien zeigten, dass bei allen betroffenen Hunden ein 7,8 kb großer Bereich in den NHEJ1 Genen deletiert ist. Hierbei handelt es sich um einen hochkonservierten Bereich, an den verschiedene für eine korrekte Entwicklung wichtige Regulatorproteine binden können.

 

Neuronale Zeroid-Lipofuszinose (NCL)

Es handelt sich hierbei um eine neurodegenerative Erkrankung aufgrund von lysosomalen Speicherdefekten. Beim Australian Shepherd wurde die jeweils verursachende Mutation ermittelt und ein Gentest für diese Erkrankung möglich. Klinische Symptome beinhalten eine Steigerung der körperlichen Unruhe und der Aggressivität. Die Hunde werden hyperaktiv und leiden unter epileptischen Zuständen. Die meisten Tiere verlieren die Fähigkeit, die alltäglichen Muskelaktivitäten wie Fressen und Laufen zu koordinieren. Das Alter, in dem die Erkrankung beginnt, sowie der Schweregrad können stark variieren. Mit zunehmender Neurodegeneration entwickeln jedoch alle Hunde psychische Abnormalitäten und Ataxie. 

 

Epilepsie

Regelmäßig auftretende und unterschiedlich, ausgeprägte Krampfanfälle. Es kommt hierbei zu einer kurzen Störung der Hirnfunktion, die sich durch abnormes Verhalten, wie Zittern, Steifheit, Rudern und Zappeln der Läufe, Gebissklappern, unkontrolliertes Harn-und Kotabsetzen, usw. äußert. Ein paar  Ursachen können tierärztlich behandelt werden und das Auftreten der Anfälle reduzieren oder sogar eliminieren. Leider werden nicht immer die Ursachen gefunden, dann spricht man von einer idiopathischen ( geerbte) Epilepsie. Dies kommt leider sehr häufig vor und nach wie vor gibt es noch keine Tests, die erkennen lassen, ob der jeweilige Hund die Epilepsie vererbt. 

 

Lumbosakrale Übergangswirbel (kurz LÜW)

Die Wirbelsäule eines Hundes besteht aus ca. 50 Wirbeln und ist in 5 Abschnitten unterteilt, die weitgehend über eine konstante Anzahl an Wirbeln verfügen ( 7 Halswirbel, 13 Brustwirbel, 7 Lendenwirbel, 3 Kreuzwirbel und ca. 20 Schwanzwirbel). Die Wirbel eines einzelnen Abschnittes unterscheiden sich durch anatomische Eigenarten von den benachbarten Abschnitten. Wirbel, die am Übergang zwischen zwei Abschnitten liegen und anatomische Eigenarten von beiden Abschnitten aufweisen, werden als Übergangswirbel oder Schaltwirbel bezeichnet. 

 

Übergangswirbel zwischen Lende und Kreuzbein weisen häufig eine Schädigung der letzten Zwischenwirbelscheibe auf, die zu einer Quetschung und Entzündung der Nerven im Wirbelkanal führen kann. Oder die Übergangswirbel sind für eine Verkippung des Beckens verantwortlich, was eine einseitige oder einseitig schwerere Hüftgelenksdysplasie (HD) zur Folge haben kann.

 

Es gibt 4 verschiedene Typen:

Typ 0  ein normaler lumbosakraler Übergang

Typ 1 ausgebliebene Verschmelzung der Dornfortsätze des ersten und zweiten Kreuzwirbels

Typ 2 symmetrische Missbildung der Querfortsätze wird als Typ 2 bezeichnet.

Typ 3 unterschiedlich geformten Querfortsätzen, also einem asymmetrischen lumbosakralen Übergangswirbel

 

Bis heute ist noch nicht abschließend geklärt, ob und wie ein Übergangswirbel vererbt werden kann. Studien haben gezeigt, dass LÜW-freie Eltern Welpen hervorgebracht haben, die vom LÜW betroffenen sind. Ebenso haben LÜW-betroffene Eltern Welpen hervorgebracht, die LÜW frei sind. 

Bis zu einer endgültigen verinärmedizinischen Klärung, macht eine Selektion, bei der nur Typ 1 bis 3 von der Zucht ausgeschlossen würden, aus genetischer Sicht, keinerlei Sinn.

 

 

Der Club für Australian Shepherd Deutschland e.V. informiert: Merle und Qualzucht

Der Australian Shepherd und der Miniature American Shepherd stehen ebenfalls im Fokus der neuen Tierschutzverordnung. Wesentliche Themen – neben vielen anderen – sind dabei die Farbe Merle sowie der Natural Bobtail, zwei Merkmale, die in der Rasse schon immer vertreten waren. Hierzu möchten wir Stellung beziehen, dann viele Menschen sind extrem verunsichert. Eines vorwegmerlefarbene Hunde sind gesunde Hunde – alle unsere Hunde sind gesunde Hunde!

 

Wir führen seit über 20 Jahren das Zuchtbuch der Australian Shepherd und seit ca. 3 Jahren – seit der FCI-Anerkennung – auch für Miniature American Shepherd. Der Australian Shepherd wird seit 1930 in den USA gezüchtet und in der Rasse gab es schon immer die Farbe Merle oder Natural Bobtails. Der nachfolgende Kommentar gilt für beide Rassen gleichermaßen.

 

Der CASD hat folgende Punkte in seinem Zuchtprogramm umgesetzt:

  • Alle Gesundheitsergebnisse unserer Hunde werden dokumentiert, aufgezeichnet und bewertet

  • HD/ED sind Pflicht beim Australian Shepherd und HD/Patella beim Miniature American Shepherd

  • Verpaarungen Merle x Merle und Natural Bobtail x Natural Bobtail sind seit unserer Gründung – also bereits mehr als 20 Jahre – verboten

  • MDR, CEA und PRA Gentests sind Pflicht – HSF4 (eine Form des Katarakts) und DM (Degenerative Myelopathie) sind freiwillige Untersuchungen, sie werden durch spezielle Gesundheitstitel gefördert, mehrheitlich sind alle unsere Zuchthunde untersucht.

  • Der phänotypische Teil der Zuchtzulassung wird auf speziellen Körungsveranstaltungen durchgeführt – nicht auf Ausstellungen.

  • Für alle Zuchthunde wird in regelmäßigen Abständen ein aktuelle Augenuntersuchung verlangt und alle Welpen absolvieren eine Welpenaugenuntersuchung eines DOK zugehörigen Tierarztes. Wir können daher mit Recht behaupten, dass wir keinerlei Nachteile bezüglich der Sinneswahrnehmung der Augen bei unseren merlefarbenen Hunden erkennen können.

  • Unsere Zuchtwarte nehmen alle Welpen ab und erstellen ein Protokoll, in welchem alle Abweichungen notiert sind.

  • Der CASD unterhält einen Gesundheitsfond, finanziert durch unsere Züchter. Falls trotz aller Sorgfalt in der Zucht ein Hund erkranken würde, kann ein finanzieller Zuschuss aus dem Fond gewährt werden. Dieser Fond wird nur 1-3 mal pro Jahr in Anspruch genommen, daran kann man erkennen, dass es nur wenige Fälle gibt, kein Einziger stand dabei im Zusammenhang mit dem Merlegen.

 

Darüber hinaus hat der CASD auch Mindesthaltungsbedingungen, die weit über das Deutsche Tierschutzgesetz hinausgehen, wie beispielsweise das Verbot einer Zwingerhaltung oder das Belegen von Hündinnen ab 2 Jahren mit 365 Tagen Zuchtpausen zwischen den Würfen und längeren Zuchtpausen bei sehr großen Würfen.

 

Alle Zuchtstätten sind abgenommen und alle Züchter haben eine Neuzüchterschulung absolviert.

 

Jetzt kommt der Gesetzgeber plötzlich mit der Behauptung, dass die Farbe Merle sowie der Natural Bob (NBT) ein Qualzuchtmerkmal sei. Im CASD ist – wie bereits erwähnt – die Zucht Merle x Merle und NBT schon immer verboten. Im CASD wurden schon immer Merlefarbene Hunde mit Solidfarbenen (einfarbigen) Hunden verpaart und NBT mit langrutigen Hunden.

 

Wir sind fassungslos. Fassungslos wie nun plötzlich das Ergebnis einer neueren Studie aus 2018 unsere wunderbaren Hunde in Verruf bringt. Fassungslos wie Labore, die es eigentlich besser wissen müssten, zu Fehlinformation beitragen. Fassungslos wie Zeitschriften ebenfalls mit Falschinformationen Angst vor der Farbe merle machen, ohne gründlich zu recherchieren oder die Genetik, die dahintersteckt, zu verstehen und damit die Rassen in Verruf bringen. Dabei möchte auch die Initiatorin der Studie zum Merle-Gen Mary Langevin, die Ergebnisse nicht in dieser Weise interpretiert haben, wie sie jetzt hier in Deutschland zur Debatte stehen.

Die im CASD gezogenen Merles sind gesund – das können wir belegen!

Der CASD als Verein hat immer im Sinne des Tierschutzgesetzes gehandelt und wir verstehen nicht, warum jetzt gerade die Verbände oder Züchter, die das alles umgesetzt haben, in den Fokus geraten.

 

Wir haben immer unsere Hausaufgaben gemacht und werden dies auch weiterhin tun. So werden wir auch das Thema Merle in Verbindung mit der neuen Studie und den neuen Erkenntnissen von Mary Langevin lösen und mit verbindlichen Regelungen die Zuchtordnung anpassen.

Diejenigen, die bereits merlefarbene Hunde hatten oder haben wissen, dass es sich um eine Falschinformation handelt, sie sind in der Gefahr sich keinen merlefarbenen Hund mehr anschaffen zu können, falls der Gesetzgeber hier tatsächlich Erfolg hat. Dann wird man merlefarbene Hunde im Ausland oder über dubiose Quellen anschaffen müssen, denn manch ein CASD Züchter wird dann wegen der umfangreichen und ungerechten Auflagen die Zucht vielleicht aufgegeben haben. Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber mit seinen ausführenden Behörden zu verantworten. Ein erschreckendes Szenario.

 

Dabei weiß jeder, dass die Leistung eines Züchters vor allem auch daran gemessen wird, wie er seine Welpen aufzieht und sozialisiert. Eine Arbeit, von denen viele Hundeliebhaber profitieren, wenn man einen umweltsicheren Hund haben möchte.

 

Wenn man gesundheitliche Einschränkungen festgestellt hätte, wären wir selbst als Züchtergemeinschaft aktiv geworden, so wie wir es in der Vergangenheit bei verschiedenen neuen Erkrankungen immer praktiziert haben. Diese neuen Erkenntnisse zum Merle-Gen gibt es erst seit 2018. Der CASD hat bereits seit seiner Hauptversammlung in 2021 (in 2020 fiel diese wegen Corona aus) beschlossen, Daten zu der Verbreitung der verschiedenen Merleallele zu sammeln, denn nur mit mehr Informationen kann man sich schlussendlich auch seriös entscheiden, wie man mit dem Thema umgeht und welche weiteren Schritte notwendig sind, um dem Thema gerecht zu werden. Dabei muss man dazusagen, dass in §11 des Tierschutzgesetzes schon lange Merle als Qualzuchtfaktor erwähnt wird, zu diesem Zeitpunkt gab es die Studie mit den Ergebnissen zu den Merleallelen noch gar nicht. Die Einschätzung beruhte damals auf anderen Studien, die heute sogar vielfach überholt sind. Gemeint waren homozygote Merles (M/M) , also ein Verpaarung von zwei merlefarbenen Hunden, so wie sie in unserer Zuchtordnung schon immer verboten war und ist und ja, auch wir sind gänzlich gegen solche Verpaarungen. Jetzt wird diese neue Studie dazu benutzt, diese Formulierung im Tierschutzgesetz ganz neu zu interpretieren. Wir wiederholen es gerne nochmals, als Rassehundeverein stehen für den aktiven Tierschutz, wir haben unsere strengen Regeln zu Zucht, zur Haltung von Hunden und Aufzucht von Welpen. Wir tun wesentlich mehr, als das Tierschutzgesetz von uns verlangt. Wir können beileibe nichts dafür, wenn die Farbe Merle bei Rassen eingekreuzt wird, in denen es die Farbe bisher nicht gab oder für die sogenannten Designerdogs verwendet wird, wie Aussiedoodle, Aussiedor und mehr. Verursacher sind hier „Züchter“, die nur sich selber verantwortlich sind und Hundekäufer, die einen „exklusiven“ Hund haben möchten, egal welche gesundheitlichen Probleme damit verbunden sind. Wir können die Dinge, die richtig sind für uns seriös lösen, offen darüber kommunizieren, was wir nicht können, sind die negativen Entwicklungen verhindern, die uns nun auch ungefragt in Verruf bringen. Der Gesetzgeber hat es in der Hand ein sogenanntes Heimtierzuchtgesetz auf den Weg zu bringen, damit grundsätzlichen Dinge von allen am Markt Beteiligten eingehalten werden.

Wir möchten daher behaupten, dass der Aussie und der Miniature American Shepherd, so wie sie bei uns im Verein gezogen sind, keine Qualzuchten sind!

Erfreuen Sie sich weiterhin an der Farbe Merle, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Wer sich weiter informieren möchte, kann gerne unseren aktuellen Bericht zur Gesundheit unserer Rasse durchlesen.

Wir fühlen uns für der Gesundheit und dem Wohlergehen der von uns betreuten Rassen verpflichtet und das nicht erst seit dieser aktuellen Situation. (Quelle: CASD e. V. )